Glossar

Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ersetzt ab 2009 die Kapitalertragssteuer und wird auf alle Formen der Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) anfallen. Gerade das langfristige Anlegen in z.B. Aktienfonds für z.B. das Alter ist dadurch weniger rentabel, da die Kursgewinne jetzt immer steuerpflichtig sind. Die Bank führt die Steuer von z.Zt. 25% zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an die Finanzverwaltung ab. Es gibt Freibeträge (801 € pro Person), die von der Steuer ausgenommen sind. Um die Freibeträge auszunutzen, muss man bei der/den Bank/en einen Freistellungsauftrag unterschreiben. Ist der persönliche Einkommenssteuersatz niedriger als 25%, so kann man über die Steuererklärung zu viel gezahlte Steuern erstattet bekommen.

Agio (Ausgabeaufschlag):

Gebühr, die der Verwalter von Fonds zusätzlich auf den Preis für einen Fondanteil aufschlägt. Damit wird u.a. die =>Provision für die Vermittler bezahlt.

Aktien:

Eine Form der Geldanlage, mit der man Anteile an einem Unternehmen (Aktiengesellschaft = AG) erwirbt. Mit dem Kauf von Aktien wird man Miteigentümer (Aktionär) und ist somit an allen Gewinnen, aber auch an allen Verlusten und Risiken des Unternehmens beteiligt. Viele Aktien können von jedem an der Börse ge- und verkauft werden, der Preis hierfür wird Kurs genannt. Der Kurs einer Aktie erhöht sich, d.h. der Wert eines Unternehmens steigt, wenn man erwartet, dass das Unternehmen in Zukunft hohe Gewinne machen wird. Die Aktionäre werden darüber hinaus an dem jährlichen Gewinn des Unternehmens beteiligt, indem sie einmal im Jahr eine Dividende ausgeschüttet bekommen.

Aktienfond:

Form der Geldanlage – gehört zur Gruppe der Investmentfonds. Aktienfonds sammeln das Geld vieler Sparer ein und legen es für diese an den Aktienmärkten an. Aufgrund der großen Anlagesummen können die Fonds die Gelder breiter streuen, als ein einzelner Anleger und somit das Risiko von Verlusten verringern (=> Risikostreuung, Ablaufmanagement).

Altersvorsorge:

Beschreibt die verschiedenen Formen der Altersvorsorge:

Anleihe:

Kredite, die ein Unternehmen oder auch ein Staat meist über Banken bei den Anlegern für einen im Voraus festgelegten Zeitraum aufnimmt. Weil der Bürger sein Geld in das Unternehmen oder Staat investiert hat, bekommt er im Gegenzug Zinsen, die in ihrer Höhe meistens festgelegt sind. Der Anleger trägt das Risiko, dass das Unternehmen das geliehene Geld nicht zurückzahlen kann, wie z.B. bei den Argentinien-Anleihen oder Anleihen des Flugzeugbauers Fokker: Dann besteht auch für Anleger von Anleihen das Risiko, erhebliche Verluste zu machen. Der Wert der Anleihe unterliegt ebenfalls Marktschwankungen. Will der Anleger die Anleihe vor der vereinbarten Rückgabefrist verkaufen, bekommt er wie bei Aktien den Kurswert ausgezahlt. Wartet der Anleger dagegen bis zum Ende der Laufzeit, zahlt das Unternehmen den vereinbarten Preis mit den Zinsen.

Berufsunfähigkeit

Ist man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage zu arbeiten, und wird dies mit einem ärztlichem Artest bestätigt, so bekommt man ein monatliches Einkommen durch die Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn man sie vorher privat abgeschlossen hat. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt neben der Haftpflichtversicherung zu einer der ersten Versicherungen, die jeder abschließen sollte.

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge ist, wenn der Arbeitgeber und/ oder der Arbeitnehmer zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge für die Altersvorsorge des Arbeitnehmers anspart. Dies wird vom Staat steuerlich besonders begünstigt (=> staatl. Förderung).

Bonität (Kreditwürdigkeit)

Um sich Geld leihen zu können, muss man (als Verbraucher, als Unternehmen oder als Staat) kreditwürdig sein. Kreditwürdig ist man, wenn die Kreditgeber glauben, dass man sowohl die Zinsen als auch den Kredit zurückzahlen kann.

Bundesschatzbriefe:

eine spezielle Form von Bundesanleihen. Bundesschatzbriefe besitzen einen über die Laufzeit vorher bestimmten steigenden Zinssatz. Diese Papiere werden nicht an der Börse gehandelt und besitzen deshalb kein Kursrisiko. Bei Bundesschatzbriefen Typ A beträgt die Laufzeit sechs Jahre, die Zinsen werden jährlich gezahlt, beim Typ B werden die jährlich angesammelten Zinsen am Ende der Laufzeit nach sieben Jahren zusammen mit dem Anlagebetrag ausgezahlt. Bundesschatzbriefe sind eine der ganz seltenen Anleiheformen, die man auch zum Sparen mit kleinen Beträgen (ab 50 €) nutzen kann.

Bürgschaft:

Zur Absicherung von Darlehen kann die Bank eine Bürgschaft verlangen. Der Darlehensnehmer kann dann eine andere Person (z.B. die Eltern) bitten, für den Kredit zu bürgen. Kann der Darlehensnehmer das Darlehen nicht zurückzahlen, so hat sich die andere Person (hier die Eltern) durch die Bürgschaft verpflichtet, das Darlehen zurückzuzahlen. Merksatz: Man sollte nur bürgen, wenn man im Zweifel das Darlehen allein bezahlen kann und dazu auch bereit wäre.

Cash Group

Die Cash Group ist seit 1998 eine Vereinbarung mehrerer Banken, die ihren Kunden damit ermöglichen, mit einer Debitkarte bei allen Mitgliedern der Cash Group kostenlos Bargeld an deren Geldautomaten abzuheben.

Die beteiligten Banken verfügen über mehr als 7.000 der 55.500 in Deutschland vorhandenden Geldautomaten (Stand: 2008). Im Ausland können Kunden einzelner Mitglieder oft weitere Geldautomaten von Kooperationspartnern, der Muttergesellschaft oder eigener Filialen kostenlos nutzen. Davon profitieren vereinzelt auch Kunden anderer Mitglieder der Cash Group. Beispiele hierfür sind die kostenlose Nutzung der Geldautomaten der Bank Austria Creditanstalt und der Unicredit Italien für Kunden der HypoVereinsbank oder die Nutzung der Geldautomaten der Deutschen Bank Italien und Spanien auch für Kunden anderer Cash-Group-Mitglieder wie etwa der Commerzba

Cash Pool:

CashPool ist ein Zusammenschluss mehrerer deutscher Banken, der seinen Kunden ermöglicht, bei allen Geldautomaten der Mitgliedsbanken kostenlos Bargeld abzuheben.

Der Verbund wurde im Juli 2000 auf Initiative der SEB, der Citibank und der Sparda-Banken als Antwort auf die kundenfreundlichen Zusammenschlüsse der Sparkassen (ca. 24.600 Geldautomaten deutschlandweit) [1], der Volks- und Raiffeisenbanken (ca. 18.000 Automaten in Deutschland) und der Cash Group (ca. 7.000 deutsche Geldautomaten) gegründet. Später kamen sowohl weitere private Banken, darunter auch viele kleinere Bankhäuser wie die Essener National-Bank, als auch einzelne Genossenschaftsbanken hinzu.

Darlehen:

Darlehen sind große Kredite, die gewöhnlich über eine sehr lange Zeit mit monatlichen Raten zurückgezahlt werden.

Depot:

Früher wurden Aktien, Wertpapiere, Schmuck und Gold in einem Schließfach im Keller der Bank aufbewahrt. Was für Schmuck und Gold immer noch gilt, hat sich für Wertpapiere geändert. Aktien werden in der Regel nur noch gesammelt aufbewahrt (Sammelverwahrung). Bei der Bank wird nur noch ein Konto geführt, dass für Wertpapiere und Aktien weiter „Depot“ heißt. Wie bei einem Sparbuch werden in dem Auszug zum Depot die einzelnen Aktien und Wertpapiere mit ihrem Wert aufgelistet. Der Wert des Depots ergibt sich, indem die Anzahl der Wertpapiere mit dem jeweiligen Tageskurs multipliziert wird.

Direktbank:

Das sind Banken die keine Filialen haben. Man kann sie nur mit dem Telefon, per Post oder über das Internet ereichen. Dafür sind in der Regel die Gebühren und Zinssätze günstiger als bei Banken, die Filialen (und daher höhere Personalkosten) haben.

Direktversicherung:

Spezielle Form der Lebens- oder Rentenversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitnehmer können damit Altersvorsorge betreiben und einen Teil ihres Lohns dafür verwenden. Das Geld erhält der Arbeitnehmer im Rentenalter, frühestens mit 60 Jahren. Die Besonderheit des Vertrages ist, dass der Arbeitgeber Vertragspartner der Versicherung ist und der Arbeitnehmer nur „Begünstigter“. Direktversicherungen können in der Regel einfach von einem Arbeitnehmer zu einem neuen Arbeitgeber mitgenommen werden (Übertragungsabkommen). Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine Direktversicherung per => Entgeltumwandlung, sofern keine andere Form der betrieblichen Altersvorsorge besteht.

Dispokredit:

Möglichkeit, mehr Geld vom Girokonto abzuheben als man dort hat. Man bekommt Kredit. Die Höhe des Dispositionskredits legt die Bank fest und man muss für das ausgeliehene Geld Zinsen zahlen, bis man es wieder zurückgezahlt hat.

Dividende:

Was bei einem Sparbuch die Zinsen sind, ist bei einer Aktie die Dividende. Also der Teil des Gewinns einer Aktiengesellschaft, der den Aktionären ein Mal jährlich ausgezahlt wird. Die Höhe der Dividende (z.B. 50 Cent je Aktie) ist abhängig vom Erfolg des Unternehmens.

Effektiver Jahreszins:

Ist der Preis (die „Miete“) eines Kredites. Er bezieht die meisten Kosten, die bei der Aufnahme eines Kredits anfallen (Nominalzinssatz, Bearbeitungsgebühr, Verrechnungszeitpunkt etc.) ein. Mit dem effektiven Jahreszins lassen sich Kreditangebote also vergleichen. Leider werden nicht alle Kosten eines Kredites in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einbezogen. Darum sollte man, wenn man einen Kredit aufnehmen möchte, neben dem effektiven Jahreszins auch immer nach weiteren Kosten fragen.

Einlagensicherung:

Wenn eine Bank oder Sparkasse Pleite ist oder kurz davor steht Pleite zu gehen, und daher nicht mehr in der Lage ist Geld auszuzahlen (Konkurs), schützen Einlagensicherungen die Kunden davor, ihre Spargelder zu verlieren. In einem Konkursfall erstattet die von Banken organisierte Einlagensicherung allen Kunden ihre auf der „Pleite-Bank“ angelegten Gelder. Bei in Deutschland gegründeten Banken oder Sparkassen dienen mindestens 30% des Eigenkapitals einer Bank als Sicherheitspolster. Beispiel: Hat eine Bank 10 Millionen Euro Eigenkapital (kleine Bank) sind die Spargelder für jeden einzelnen Kunden dieser Bank bis zur Höhe von 3 Millionen Euro geschützt. Daneben gibt es weitere Einlagensicherungssysteme, die der Höhe nach begrenzt sind, z.B. auf 20.000,- €.

Festgeld:

Geldanlage bei einer Bank. Für sein Geld erhält man wie auf einem Sparbuch einen festgelegten Zinssatz. Man braucht ein Girokonto, um ein Festgeldkonto zu eröffnen. Während der Anlagezeit (z.B. 1 Monat, 3 Monate, 1 Jahr) kommt man nicht an sein Geld.

Fonds: siehe Aktienfonds

Freistellungsauftrag:

Möchte man den vollen Betrag an Zinsen/Dividende erhalten ohne => Kapitalertragssteuer zu zahlen, muss man seiner Bank einen Freistellungsauftrag geben. Ohne den Freistellungsauftrag muss die Bank 30% der Zinserträge automatisch an das Finanzamt abführen.

Garantiezins:

Zinssatz, den man ganz sicher für die angelegten Beiträge einer Renten- oder Kapitallebensversicherung bekommt. Achtung: Der Garantiezins wird aber nicht auf das eingezahlte Geld berechnet (z.B. 100 €), sondern nur auf den investierten Betrag (z.B. 85 €). Die tatsächliche => Rendite bei einem Garantiezins ist daher oft niedriger.

Gesetzliche Rentenversicherung:

Für die heute gezahlten Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung erhält man bei Tod der Ehefrau/des Ehemanns im Gegenzug das Recht auf eine lebenslange Rente. Die Höhe der Rente entspricht nicht direkt der Höhe der Einzahlungen, da die späteren Renten von den dann arbeitenden Personen finanziert werden. Aber es gilt je höher die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind, umso höher wird der Anteil, auf den man bei Erfüllung von Vorausset-zungen (z.B. Erreichen des gesetzlichen Rentenalters) einen Anspruch hat; man nennt dies auch Anwartschaft.

Girokonto:

Konto auf das Geld eingezahlt und abgehoben werden kann. Das Girokonto dient vor allem dem virtuellen Transport von Geld. Über das Girokonto kann man also Geld versenden und empfangen. So kann z.B. ein Arbeitgeber das Gehalt auf das Konto überweisen (Überweisung, Dauerauftrag) und braucht es nicht wie früher bar auszuzahlen. Viele Zahlungen, wie z.B. Miete und Strom finden fast ausschließlich bargeldlos über das Girokonto statt. Meistens bekommt man zu einem Girokonto auch eine EC-Karte mit der man auch ohne Bargeld im Geschäft bezahlen kann. Das Geld wird dann von dem Girokonto abgezogen (abgebucht).

Gläubiger:

Ein rechtlicher Begriff, der zeigt wer wem was „schuldet“. Der „Gläubiger“ ist der Gegenpart vom „Schuldner“, er „glaubt“, dass er noch etwas vom Schuldner bekommt. Oft ist man selbst ein „Gläubiger“.

Oft wird der Begriff „Gläubiger“ verwendet, wenn eine Person viele Schulden hat. Kann die Person ihre Schulden nicht mehr zurückbezahlen, spricht man von den „Gläubigern“, die sich versammeln und nachsehen, ob sie noch etwas von ihrem ausgeliehenen Geld zurückbekommen können. Dann werden „Gläubigerlisten“ erstellt, „Gläubigerversammlungen“ abgehalten und mit den „Gläubigern“ verhandelt.

Guthabenverzinsung:

Das Geld, was man auf ein Girokonto oder Sparkonto einzahlt, leiht man sozusagen der Bank. Die Bank zahlt für das geliehene Geld eine Art Miete (Guthabenzinsen). Hat man kein Geld auf dem Konto bekommt man auch keine Zinsen. Holt man mehr Geld von dem Konto ab, als darauf ist, muss man selber Miete (Zinsen) zahlen (Dispositionskredit, Überziehungskredit).

Haftpflichtversicherung:

Fügt man einer Sache oder einer anderen Person durch Unachtsamkeit einen Schaden zu, so muss man diesen Schaden bezahlen. Das kann bei manchen Schäden sehr teuer werden und bei Unfällen mit anderen Personen sogar zu lebenslangen Zahlungen führen. Durch die Zahlung von monatlich geringen Beiträgen in eine Haftpflichtversicherung sind diese Schäden abgedeckt. Die Versicherung übernimmt dann den Schaden.

Hausratversicherung:

Die Hausratversicherung bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind Kosten wie Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie z. B. der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden.

Hypothekenkredit:

Ein Kredit (Darlehen) für die Baufinanzierung. Ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück (Hypothek) dient als Sicherheit für den Kredit. Wird das geliehene Geld nicht zurückgezahlt, kann die Bank das Grundstück, das Haus oder die Eigentumswohnung versteigern (Zwangsversteigerung).

Investmentfonds:

Eine Form der Geldanlage. Investmentfonds sammeln das Geld vieler Anleger ein. Die Fachleute, die bei dem Fonds arbeiten, legen dann das gesammelte Geld der vielen Sparer an und kaufen z.B. Aktien oder Anleihen. Man kann zwischen verschiedenen Fondsarten (z.B. Aktienfonds, Rentenfonds, Mischfonds) wählen, die unterschiedliche => Risiken haben. Möchte man kleine Beträge (z.B. ab 50 €) regelmäßig über einen längeren Zeitraum sparen und mehr => Rendite als auf einem Sparbuch bekommen, so kann man Fondsanteile bei einem Investmentfonds kaufen. Bei Fonds erhält man keine festen jährlichen Zinszahlungen. Man kann mit Investmentfonds Geld gewinnen aber auch verlieren, denn Investmentfonds haben einen Kurs, der steigen und fallen kann => Kursrisiko. Das Risiko, Verluste zu machen, wird bei Investmentfonds dadurch verringert, dass diese Fonds eine => Risikostreuung vornehmen, d.h. sie verteilen das eingesammelte Geld auf sehr viele verschiedene Aktien, Anleihen oder Geldmarktpapiere.

Kapitalertragssteuer:

Auf alle Zins- oder Dividendenzahlungen, die man für seine Ersparnisse (in Form von Sparkonten; Anleihen, Investmentfonds oder Aktien) bekommt, muss man als Steuerpflichtiger an den Staat einen Teil als Steuer zahlen. Die Kapitalertragssteuer wird direkt von den Banken einbehalten und an das Finanzamt weitergeleitet. Bis zu einer bestimmten Höhe darf aber jeder Zinsen und Dividenden im Jahr erhalten ohne sie zu versteuern. Da das jeder möchte, muss man der/den Banken einen Freistellungsauftrag geben. Siehe auch Abgeltungssteuer.

Kapitallebensversicherung:

Dies ist ein Vertrag, der aus zwei Teilen besteht, dem Sparvertrag und der Versicherung. Zum einen wird Kapital angespart, damit man es im Alter ausgezahlt bekommt, (Auszahlungsplan) entweder in Raten => Leibrente oder als Gesamtbetrag. Der andere Teil ist die Versicherung, die eine festgelegte Summe an die Erben zahlt, falls man vor Ende der Sparfrist (in der Regel vor dem 60. Lebensjahr) stirbt. Die Kapitallebensversicherung dient der Absicherung der Angehörigen und der Vermögensbildung für das Alter. Als Kombiprodukt hat sie höhere Verwaltungskosten als eine Risikolebensversicherung und ein davon getrenntes Sparprodukt für die Vermögensbildung.

Kontoführungsgebühren:

Um ein Konto nutzen zu können, muss oft monatlich ein fester Geldbetrag an die Bank, bei der das Konto geführt wird, bezahlt werden (Kontoführungsgebühren). Viele Banken sind aber heute dazu übergegangen, keine Kontoführungsgebühren zu nehmen.

Kredit:

Leiht man sich Geld von einer Bank, nennt man das „Kredit aufnehmen“. Für das geliehene Geld, muss eine Miete (Kreditzinsen) bezahlt werden. Das Geld muss inklusive der „Miete“ innerhalb eines bestimmten Zeitraums zurückgezahlt werden. Meistens zahlt man dazu jeden Monat ein bisschen zurück (Kreditrate).

Kreditkarte:

Mit einer Kreditkarte kann man (weltweit) ohne Bargeld einkaufen. Das ausgegebene Geld wird (je nach Vertrag) entweder am Ende des Monats vom Girokonto abgebucht oder das Institut, dass die Kreditkarte vergibt (z.B. Visa oder Master) räumt einen extra Kredit ein, den man mit der Karte nutzen kann.

Kreditwürdigkeit:

Um sich Geld leihen zu können, muss man (als Verbraucher, als Unternehmen oder als Staat) kreditwürdig sein. Kreditwürdig ist man, wenn die Kreditgeber glauben, dass man sowohl die Zinsen als auch den Kredit zurückzahlen kann. Anhand verschiedener Merkmale (z.B.: Wieviel Einkommen man hat, ob man weitere Kredite aufgenommen hat, ob man seine Telefonrechungen immer bezahlt hat) wird versucht, die Kreditwürdigkeit festzustellen. Gilt jemand als nicht kreditwürdig, bekommt er in der Regel keinen Kredit. (Siehe auch Bonität).

Lastschrift:

Erlaubt man einem anderen (z.B. einer Telefongesellschaft) Geld von seinem Konto abzubuchen und bucht dieser anschließend das Geld vom Konto ab, spricht man von einer Lastschrift.

Liquidität:

Zum einen das, was monatlich übrig bleibt, wenn man die regelmäßigen monatlichen Ausgaben (Miete, Strom, Versicherungen etc.) von dem Arbeitslohn abzieht – also Geld, das man übrig hat und ausgeben kann, wofür man will. Zum anderen Geld, das auf dem Sparkonto liegt, das man ohne großen Aufwand oder Verluste jederzeit abheben kann.

Nominalzins:

Mit dem Nominalzins werden die Zinsen für einen Kredit und so auch die zu zahlenden Raten berechnet. Vorsicht: Der Nominalzinssatz ist nur ein Kostenfaktor. Oft gibt es weitere Kosten eines Kredits, die zusätzlich dazu kommen. Nominalzinsen gibt es auch bei Geldanlagen, die einen festen Zinssatz haben.

Pflegeversicherung:

Eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die bei Pflegebedürftigkeit von mehr als 6 Monaten Dauer die Kosten zu Hause oder im Krankenhaus teilweise übernimmt. Daneben gibt es auch private Zusatzversicherungen, die auch Pflegeversicherungen genannt werden.

PIN (Persönliche Identifikationsnummer):

Geheimzahl, mit der ich Zugang zu meinen Konten erhalte. Die Geheimzahl soll „geheim“ bleiben, damit niemand das Geld von meinem Konto abheben kann. Wer die Geheimzahl weitersagt oder auf die Karte schreibt, riskiert, das andere Geld von seinem/ihrem Konto holen.

Portfolio:

Portfolio bezeichnete ursprünglich eine Geldbörse. In der Finanzwelt werden unter einem Portfolio alle Geldanlagen verstanden, die zu einer Person gehören. Zum Beispiel sind das Sparbuch, Aktien und andere Wertpapiere, die einem gehören, ein „Portfolio“.

Private Rentenversicherung:

In einer privaten Rentenversicherung spart man, während man arbeitet, Geld an, das im Rentenalter anhand eines Auszahlungsplans ausgezahlt wird. Man zahlt dazu jeden Monat einen bestimmten Betrag an eine Versicherung. Als Rentner erhält man dann einen festgelegten monatlichen Betrag.

Ratenkredit:

Ein Kredit, den man bei einer Bank oder Sparkasse bekommt und den man monatlich in gleichen Raten (Geldbeträge) zurückzahlen muss. Beispiel: Damit werden oft Autos und Möbel finanziert.

Rendite:

Ist nicht mit dem Zinssatz einer Geldanlage zu verwechseln. Die Rendite drückt in Prozent den insgesamt erzielten Gewinn einer Geldanlage aus, bezogen auf das eingesetzte Kapital. Die Rendite wird oft als Jahresertrag angegeben, den man nach Berücksichtigung aller entstandenen Kosten, Auf- und Abschlägen sowie Kursschwankungen für die Geldanlage erhält. Die Kosten verringern die Rendite, höhere Verkaufskurse als Einstandskurse erhöhen die Rendite einer Anlage.

Rentenfonds:

Rentenfonds haben nichts mit der gesetzlichen Rente im Alter zu tun, sondern sind Investmentfonds, die in Anleihen anlegen. Obwohl die Risiken in der Regel geringer als bei Aktienfonds sind, besteht auch bei Rentenfonds eine Möglichkeit, Verluste zu machen.

Rechtsschutzversicherung:

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert wird. Sie wird sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmen angeboten. Die Rechtsschutzversicherung gilt nicht für alle Rechtsgebiete, sondern ist nach dem Grundsatz der Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut.

Risikolebensversicherung:

Wenn man stirbt, bekommt der Hinterbliebene oder eine bestimmte vorher genannte Person einen festen Betrag ausgezahlt, von dem man eine zeitlang leben kann. Dafür zahlt man regelmäßig Beiträge. Stirbt man nicht, wird kein Geld ausgezahlt. Allein das Risiko des Todes während des Erwerbslebens wird abgesichert.

Riester Rente:

Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten (siehe unten) geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland.[1] Daher gehört sie zur sogenannten 3. Säule bzw. 2. Schicht der Altersvorsorge. Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) eingeführt worden und in den §§ 10a, 79 ff. Einkommensteuergesetz geregelt.

Rürup Rente:

Die Basis-Rente (auch Rürup-Rente genannt), ist für Selbständige gedacht, die nicht wie Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen (Erste Schicht). Damit können sich Selbständige eine Rente aufbauen, die => Hartz IV-sicher ist.

Saldo:

Zwischenstand, wie viel Guthaben oder Schulden man auf einem Bankkonto hat. Die einzelnen Beträge werden zusammengezählt und auf dem Kontoauszug in einer Summe (Saldo) dargestellt.

SCHUFA:

Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist ein Unternehmen, das von Banken und anderen Anbietern (Telefongesellschaften, Versandhandel) Daten sammelt und Auskunft darüber gibt, wie kreditwürdig eine Person ist. Die SCHUFA braucht immer eine Erlaubnis, um Daten sammeln und weitergeben zu können, die man den Banken oft in einem Formular erteilt, um Kredit zu erhalten. Dann kann die Bank alle Daten bei der SCHUFA einsehen. Hat man einmal seinen Kredit nicht zurückgezahlt, steht das in der SCHUFA und andere Unternehmen werden einem keinen Kredit mehr geben oder nur unter erschwerten Bedingungen.

Sollzinsen:

Sollzinsen sind Zinsen, die man zum Beispiel für einen Dispositionskredit bezahlen muss. Ist das Konto „in den Miesen“, schuldet man der Bank Geld für den aufgenommenen Kredit (Soll) – das, was man bezahlen „soll“. Hat man dagegen auf dem Konto Geld, was die Bank einem auszahlen muss, spricht man von „Haben“. Dann bekommt man selber Zinsen (Guthabenzinsen).

Überweisung:

Eine Überweisung ist ein Auftrag an die eigene Bank, von dem eigenem Konto etwas Geld zu nehmen und an jemanden anderen zu schicken. Mein Guthaben sinkt um den Betrag, den ich überwiesen habe.

Überziehungskredit:

Holt man sich mehr Geld vom Girokonto als man dort Kredit (Dispositionskredit) hat oder überzieht man sein Konto ohne vorherige Absprache und lässt die Bank das zu, besteht ein Überziehungskredit, auf dem man dafür sehr hohe Zinsen zahlen muss.

Tagesgeld:

Ein Tagesgeldkonto ist ein verzinstes Konto, über dessen Guthaben der Kontoinhaber täglich verfügen kann. Kündigungsfristen gibt es im Gegensatz zum Sparbuch nicht. Die tägliche Verfügbarkeit, die Verzinsung, und der Wegfall von Kündigungsfristen sind die Vorteile eines solchen Kontos. Als Nachteil für den Kunden kann sich herausstellen, dass die Bank jederzeit ohne Ankündigung den Zinssatz – auch nach unten – ändern kann. Ein Tagesgeldkonto ist in der Regel nicht für den allgemeinen Zahlungsverkehr vorgesehen: Überweisungen auf Fremdkonten und Lastschriften sind somit nicht möglich.

Zinsen:

Wer eine Wohnung mietet, muss dafür Geld bezahlen. Für jeden Monat zahlt man eine Miete. Die Miete ist also zeitabhängig. So ist es auch beim Kredit. Wer sich Geld bei einer Bank ausleiht, muss dafür auch eine Art Miete zahlen – das nennt man „Zins“. Der Zins wird in Prozent angegeben. Wer sich 1000 € ausleiht und 5 % Zinsen pro Jahr zahlen muss, der schuldet der Bank nach einem Jahr 50 € Zinsen – und natürlich noch die 1.000 € Kredit.